Der Energieausweis nach EnEV ist seit 1. Januar 2009 für für jedes Wohngebäude, das verkauft, erweitert, verändert oder neu vermietet wird Pflicht. Mit dem Energieausweis wird ein Gebäude energetisch bewertet. Es wird aufzeigt, mit welchen wirtschaft-lichen Maßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.
Energieausweise für bestehende Gebäude gibt es in zwei Varianten:
Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität eines Gebäudes aufgrund der Gebäudehülle und der Heizungsanlage bewertet.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten Jahre berechnet.
Für Fragen im Bereich Energieausweis steht Ihnen unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.